Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis zur Gender Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Lieferungen der
    Evento Ostsee – Anne Redecker, Ratzeburger Allee 8a, 23564 Lübeck
  2. Anderslautende Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart werden, um Verbindlichkeit zu erlangen.
  3. Durch die Stellung einer Anfrage in digitaler oder sonstiger schriftlicher Form gelten die AGB der Evento Ostsee als akzeptiert, sofern kein umgehender Widerspruch erfolgt. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2 Zustandekommen eines Vertrags und Umfang der Lieferung

  1. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung des von Evento Ostsee erstellten Angebotes durch den Kunden (persönlich oder per Rücksendung des unterschriebenen Vertrags per E-Mail oder Post) und der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Evento Ostsee zustande. 
    1. 1.Die Leistungserbringung seitens der Evento Ostsee erfolgt durch die Vermietung einer Fotobox und der damit verbundenen Erstellung, Aufzeichnung und Reproduktion von digitalen Bildaufnahmen. Ort, Zeit, Art und Umfang der zu erbringenden Dienstleistung sowie eventuelle außerordentliche Zusatzleistungen sind vertraglich gesondert festzuhalten. 
  2. Nach Absenden des Anfrageformulars erhält der Kunde eine gesonderte E-Mail mit einem individuellen Angebot. Im weiteren Kontakt werden alle Leistungen vereinbart und im endgültigen Vertrag festgehalten.
  3. Die Leistungserbringung erfolgt seitens der Evento Ostsee durch Bereitstellung der geeigneten Geräte (Fotobox und Drucker), einer Einweisung zur Handhabung, Sicherheit und Pflege der Geräte, sowie – sofern vereinbart – deren Betreuung durch Evento Ostsee oder deren Vertreter. Evento Ostsee ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beauftragen.
  4. Evento Ostsee garantiert dem Kunden durch die Nutzung der Fotobox (z. B. bei Werbeaktionen o. Ä.) keinen Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechtes und kann für eventuelle Verluste nicht haftbar gemacht werden.
  5. Maßgebend für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung durch Evento Ostsee ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung. Zusätzliches Material oder gesondert erbrachte Leistungen werden zusätzlich berechnet. Es gelten nur die Angaben und Mitteilungen des Kunden als verbindlich, welche in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten sind.
  6. Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der schriftlichen Auftragsbestätigung erlangen erst durch schriftliche Akzeptanz der Evento Ostsee Wirksamkeit.

§3 Zahlungsvereinbarungen

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist für Unternehmer ausweisbar.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die gesamte Zahlung bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.
  3. Wird bis 4 Wochen vor Mietbeginn kein Zahlungseingang verzeichnet, behält sich Evento Ostsee einen Rücktritt vom vereinbarten Mietvertrag vor. Ersatzansprüche an Evento Ostsee für dadurch entstehenden Schaden des Kunden können nicht geltend gemacht werden. 
  4. Ergeben sich durch Verschiebung der Anfang- und/oder Endzeiten der Veranstaltung Mehr-/ Wartezeiten, so ist der Kunde verpflichtet diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass er diese Zeiten nicht zu vertreten hat. Die Vergütung der nachzuberechnenden Zeit wird auf einer gesonderten Rechnung ausgewiesen und ist ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Werktagen per Überweisung fällig.

§4 Vertragliche Rücktrittsrechte

  1. Dem Kunden wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches zur Ausübung der Zustimmung durch Evento Ostsee bedarf. Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden werden diesem folgende Beträge in Rechnung gestellt:
    • Innerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechtes von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist eine kostenfreie Stornierung möglich. 
    • Bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts werden 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig.
    • Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungstermin werden 100 % des vereinbarten Mietpreises fällig.
    • Das Zahlungsziel von 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Leistungstermin bleibt hiervon unberührt.
  2. Bei nach Vertragsabschluss bekannt werdender Vermögensverschlechterung des Kunden ist Evento Ostsee zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. In diesem Fall steht Evento Ostsee ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von 20 % des vereinbarten Nettomietpreises zu, ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche. 
  3. Dem Kunden wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht aufgrund von Verordnungen des Gesetzgebers bezüglich der SARS-Cov 2 Pandemie und daraus folgenden Versammlungsverboten zum geplanten Zeitpunkt der Veranstaltung gewährt. Sowohl ein Rücktritt vom Vertag als auch eine Verschiebung des Leistungstermins auf ein anderes Datum, muss von Evento Ostsee schriftlich bestätigt werden. Sollte der Kunde von diesem außerordentlichen Rücktrittsrecht nach bereits geleisteter Zahlung Gebrauch machen, wird eine Verwaltungspauschale von 5 % des vereinbarten Mietpreises fällig, sofern der Kunde auf die Rückerstattung der geleisteten Zahlung besteht.

§5 Vertragspflichten und Haftung

  1. Der Kunde hat den Mietgegenstand sorgsam und gemäß den Hinweisen zur Handhabung und Pflege, die bei Übergabe durch Evento Ostsee mitgeteilt werden, zu behandeln. Der Mietgegenstand ist nach Ende des Mietzeitraums in gleichem Zustand wie bei Lieferung an den Vermieter zurück zu geben.
  2. Der Kunde ist verpflichtet,  Evento Ostsee umgehend über Schäden am Mietgegenstand in Kenntnis zu setzen und ein Protokoll zum Schadenshergang mit Namen und Anschriften der beteiligten Personen anzufertigen.
  3. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden und/ oder Verluste, die während der Mietzeit, sowie auf dem Hin- und Rücktransport zum Veranstaltungsort an dem Mietgegenstand entstehen. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere
  • Für erforderliche Reparaturkosten,
  • Für erforderliche Gutachterkosten,
  • Für den Neuwert des Mietgegenstandes bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl,
  • Für den merkantilen Minderwert bei Schäden,
  • Für den entstehenden Ausfallschaden der Evento Ostsee, für die Dauer einer Reparatur, oder bei Verlust/ Totalschaden/ Diebstahl für die angemessene Zeit der Wiederbeschaffung.

Dem Kunden wird dringend empfohlen eine Versicherung über die Mietdauer abzuschließen!

  1. Für eventuelle Schäden, die dem Kunden durch Nichtbeachtung der in §1, Absatz 3 erwähnten Einweisung entstehen, haftet die Evento Ostsee GbR ausdrücklich nicht. 
  2. Der Vermieter haftet im Übrigen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

§6 Mitwirkungspflicht des Kunden 

  1. Der Kunde wird Evento Ostsee in erforderlichem und angemessenem Maße bei der Erbringung der Leistung unterstützen. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von Evento Ostsee bzw. deren Vertretern zeitgerechten Zugang zum Aufstellungsort des Mietgegenstands und das Aufenthaltsrecht während der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung und dem damit verbundenen Abbau des Mietgegenstands.
  2. Bei Verwendung des Mietgegenstands in Räumlichkeiten Dritter, sorgt der Kunde vor Beginn der Veranstaltung für eine entsprechende Duldung des Dritten. Gegebenenfalls erforderliche Zutrittsgenehmigungen (z.B. Ausstellerausweise bei Messen, Einfahrts- und Parkberechtigungen, etc.), behördliche Genehmigungen (z.B. Durchfahren einer Fußgängerzone, Aufstellung des Mietgegenstandes in Strandnähe, etc.) sind durch den Kunden einzuholen und bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn an Evento Ostsee zu übergeben.
  3. Für die Bereitstellung einer geeigneten Stromquelle (i.d.R. 220V/16A Schuko Anschluss) und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich.
  4. Der Kunde weist die Teilnehmer seiner Veranstaltung ausdrücklich auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle hin. Außerdem weist er die Teilnehmer der Veranstaltung darauf hin, dass sie mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos durch Evento Ostsee zu Marketingzwecken geben. Eine Weitergabe des entstandenen Bildmaterials an Dritte durch Evento Ostsee ist nicht zulässig. Die abgebildeten Personen haben jederzeit das Recht der Veröffentlichung der Aufnahmen per Email unter info@ostsee-box.de zu widersprechen. Sollte dieser Widerspruch nach der Veröffentlichung auf www.ostsee-box.de eingehen, so wird Evento Ostsee als Betreiber der Website das Bildmaterial umgehend von seiner Seite löschen. Im Weiteren hat Evento Ostsee die bereits im Internet verbreiteten Bilder (etwa über Social Media o.ä.) nicht zu vertreten.
  5. Bei der Übergabe des Mietgegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der anliegenden Inventar-/ Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Mietgegenstandes und seines Inventars/ Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Der Kunde kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen. 
  6. Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der anliegenden Inventar-/ Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Mietgegenstandes und seines Inventars/ Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Sollte der Kunde bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson und ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Mietgegenstandes sowie dessen Inventar/ Zubehör nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.

§7 Leistungsstörung

  1. Sofern sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnde Mitwirkungspflichten des Kunden sowie auf unsachgemäßen Gebrauch des Mietgegenstands durch den Kunden oder die Teilnehmer der Veranstaltung zurückzuführen sind, bleiben die vertraglichen Ansprüche von Evento Ostsee unberührt.
  2. Beruhen die Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so wird Evento Ostsee sich um schnellstmögliche Beseitigung bemühen. Sollte dies nach Einschätzung eines Mitarbeiters nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet. Eine Nacherfüllung entfällt.
  3. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen!
  4. Evento Ostsee ist berechtigt, den Mietgegenstand sofort vom Veranstaltungsort zu entfernen, sofern durch dessen weiteren Verbleib eine erhebliche Gefährdung der Geräte durch den Kunden/oder die Teilnehmer der Veranstaltung besteht. Hierzu zählt auch der unsachgemäße Gebrauch des Mietgegenstands durch vorab genannte Personen. Alle Vergütungsansprüche von Evento Ostsee bleiben hiervon unberührt.

§8 Datenspeicherung und Nutzungsrechte

  1. Evento Ostsee ist berechtigt die Daten des Kunden, die aufgrund der Geschäftsbeziehung übermittelt wurden, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzrechts zu verarbeiten.
  2. Evento Ostsee ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Kunden als Referenzkunden zu Werbe- und Marketingzwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser Vereinbarung zu widersprechen.
  3. Evento Ostsee steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  4. Evento Ostsee überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht, auch zur Weitergabe an dessen Veranstaltungsteilnehmer. Dieses Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung (und ggf. nachfolgend entstandener Forderungen) von Evento Ostsee an den Kunden über.

§9 Sonstige Bestimmungen

    1. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenvereinbarungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und der Anerkennung durch Evento Ostsee für ihre Wirksamkeit. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
    2. Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen vereinbaren die Vertragsparteien die Anwendung des deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr kommt ausschließlich das deutsche Recht zur Anwendung. Die Anwendung der Kollisionsnormen EG BGB ist ausgeschlossen.
    3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Lübeck vereinbart.
    4. Sollte einer der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt dann die gesetzliche Bestimmung.
    5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) gem. Art. 14, Abs. 1 ODR-VO bereit (https://eu.europa.eu/consumers/odr). Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Evento Ostsee weder verpflichtet, noch bereit.